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Häufig gestellte Fragen zum Versicherungsschutz

Anmerkung vorab:

Wir haben versucht die häufigsten Fragen zum Thema Versicherungsschutz zusammenzustellen und richtig zu beantworten. Die Informationen stammen von Prospekten unserer Sportversicherung. Wir können aber leider keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen. Im konkreten Schadensfall sollten Sie sich umgehend an den Vereinsvorstand wenden und bei Zweifelsfragen auch gerne direkt an unsere Sportversicherung. Die Kontaktdaten erhalten Sie über diesen Link:
ARAG Sportversicherung. 

Zur Beschleunigung von Schadensmeldungen können Sie hier (Schadensmeldung online) das entsprechende Formular ausfüllen, ausdrucken und bei uns im Verein abgeben. Fragen die Sie nicht beantworten können (z. B. Vereinsnummer, genaues Eintrittsdatum) lassen Sie einfach offen, darum kümmern wir uns.

Die Sportversicherung

Sportspezifisch individuell

Jeder Sport ist anders, hat unterschiedliche Risiken. Entsprechend individuell sind die Verträge mit den Sportorganisationen, je nach Bedarf kombinieren diese die Sicherheits-Bausteine für ihre Mitglieder.

Sie reichen vom Versicherungsschutz für Verbände, Vereine, Mitarbeiter und Mitglieder bis hin zum Schutz von Nichtmitgliedern bei öffentlichen Vereinsveranstaltungen. Mit speziellen Bedingungen deckt die ARAG auch sporttypische Risiken ab, die sonst nicht versicherbar sind. 

Daneben können Vereine spezielle Risiken zusätzlich absichern. Zum Beispiel ihre Gebäude und das Inventar, vereinsbedingte Kfz-Schäden oder auch eine mögliche Haftung für Schäden bei Festveranstaltungen oder auf Vereinsreisen. Dies tun sie selber – unmittelbar bei der ARAG Sportversicherung. Vertraute Ansprechpartner sind die Versicherungsbüros bei den Landessportbünden vor Ort.  

Was ist versichert?

Basisschutz des Sportversicherungsvertrages für Vereine/Verbände

Unfallversicherung

Sie leistet z. B. bei Invalidität und schließt sporttypische Risiken ein, die üblicherweise nicht versicherbar sind.

Haftpflichtversicherung

Sie deckt das Haftungsrisiko der Verbände und Vereine auch als Sportveranstalter oder als Haus-/Grundbesitzer ab und hilft, wenn Sportler z.B. im Training oder Wettkampf andere schädigen und dafür haftbar gemacht werden.

Vertrauensschadenversicherung

Sie schützt z.B. Vermögenswerte gegen Missbrauch von Vertrauenspersonen.

Reisegepäckversicherung

Sie schützt das Reisegepäck von Vereinsmitgliedern bei versicherten Auslandsreisen.

Krankenversicherung

Ergänzend zum privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz trägt sie ungedeckte Kosten nach Sportunfällen, z.B. für Zahnersatz, Brillen oder Heilkosten im Ausland.

Rechtsschutzversicherung

Versichert sind Schadenersatz-, Straf- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Vertrags-Rechtsschutz.

Allgemeine Fragen

Welche Vereinsaktivitäten sind versichert bzw. was sind satzungsgemäße Veranstaltungen?

Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist (wobei unterstellt werden muss, dass die Vereinssatzung der Satzung des LSB nicht entgegensteht). Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung Abschnitt A. I. und II.

Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen versichert?

Der Diebstahl von Sachen wie z.B. aus Turnhallen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist u. U. eine Schadenregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich.

Was ist in der Sportversicherung überhaupt versichert?

16 LSB/LSV haben zusammen mit der ARAG Sportversicherung ein sehr umfassendes Versicherungswerk geschaffen, durch das praktisch der gesamte Vereinsbetrieb und alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer abgesichert sind. In der Sportversicherung enthalten sind die Versicherungszweige:
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Einige LSB/LSV haben darüber hinaus noch eine Krankenversicherung sowie eine Reisegepäck-Versicherung für Auslandsreisen.
Informieren Sie sich über den genauen Umfang mit dem Merkblatt zur Sportversicherung, das Sie über das Versicherungsbüro bekommen können.

Kann der Verein vor Ort über die Sportversicherung informiert werden?

Eine individuelle Beratung der Vereine durch das Versicherungsbüro ist auf Grund der großen Anzahl leider nicht möglich. Allerdings können bei Lehrgängen des LSB/LSV oder der Verbände für Vereinsmanager, Organisationsleiter oder Vorstandsmitglieder Referenten des Versicherungsbüros eingebunden werden.

Warum wird der Eingang einer Schadenmeldung beim Versicherungsbüro nicht bestätigt?

Dies wäre bei der Vielzahl der täglich eingehenden Schadenanzeigen verwaltungstechnisch nicht möglich. Statt dessen enthält jede Unfallmeldung einen Talon, der dem Verletzten auszuhändigen ist. Darauf ist die Anschrift des Versicherungsbüros aufgeführt. Gleichzeitig enthält der Talon auch wichtige Hinweise für den Schadenfall.

Warum erhält der Verein keine Mitteilung über die weitere Bearbeitung von Unfall- oder Krankenfällen?

Dies wäre aus Gründen des Datenschutzes nicht unproblematisch. Bei Rückfragen des Verletzten sollte der Verein immer an das Versicherungsbüro verweisen.

Warum muss der Verein zusätzliche Versicherungen (z.B. Inventarversicherung) abschließen, warum ist das nicht über die Sportversicherung abgesichert?

Wenn der Verein eigene Immobilien oder eigenes Inventar hat, so sollte er eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung bei der ARAG abschließen. Pauschal über eine Sportversicherung ist dies nicht möglich, weil nicht jeder Verein einen Versicherungsbedarf hat und weil die zu versichernden Risiken individuell eingeschätzt und tarifiert werden müssen. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros beraten Sie gerne.

Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, versicherte Helfer?

Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung der Veranstaltung selbst vom Verein eingesetzt werden, d.h. bestimmte aktive Aufgaben übernommen haben. Für Eltern, die ihre Kinder lediglich zu Veranstaltung fahren, würde dies nur dann gelten, wenn der Verein einen Fahrdienst organisiert und die Eltern dafür eingeteilt hat. Sind die Eltern jedoch ebenfalls Vereinsmitglied, gelten sie als Zuschauer an einer versicherten Veranstaltung und sind dann in dieser Eigenschaft über die Sportversicherung abgesichert.

Was sind gewerbliche Unternehmungen?

Darunter sind Gewerbebetriebe zu verstehen, die auch vom Finanzamt als ‚Gewerbe’ eingestuft und versteuert werden. Als Ausnahme mitversichert sind Vereinsgaststätten, die der Verein in eigener Regie führt. In den meisten Sportversicherungsverträgen sind auch kurzfristige Gewerbebetriebe anlässlich versicherter Veranstaltungen (z.B. Würstchenbuden, Schießstände o. ä., die der Verein bei einem versicherten Fest betreibt) mitversichert. Fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.

Wie sind Nichtmitglieder versichert?

Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht versichert. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z.B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.

Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung versichert?

Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und die auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht in den meisten Sportversicherungsverträgen der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung. Öffentliche Festveranstaltungen, die für ‚Jedermann’ offen sind, müssen in einigen LSB/LSV gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.

Müssen Übungsleiter/Trainer eine Lizenz haben?

Für die Sportausübung ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter/Trainer keine Lizenz.

Ein Mitglied von Verein A nimmt an einer Veranstaltung von Verein B teil. Ist das Mitglied versichert?

Wenn die Veranstaltung des Vereins B unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages fällt und sowohl Verein B als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereiches besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist.

Sind die Sportanlagen des Vereins gegen Sturmschäden versichert?

Nein, für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.

Was muss der zuständige Vereinsmitarbeiter tun, wenn ein Schadenfall eingetreten ist?

Melden Sie Schadenfälle so schnell wie möglich an das Versicherungsbüro, möglichst auf den vorgesehenen Formularen, die jeder Verein in ausreichender Anzahl vorhalten sollte. Ist kein Formular zur Hand, melden Sie den Schaden zunächst formlos schriftlich per Brief, Fax oder eMail, telefonisch bitte nur in ganz dringenden Fällen (z.B. Todesfälle). Und vergessen Sie bitte nicht, neue Formulare beim Versicherungsbüro zu bestellen.

Ist für Mütter beim Mutter- und Kindturnen eine Mitgliedschaft im Verein erforderlich?

Auch beim Mutter- und Kindturnen sind nur die Mitglieder selbst versichert. Sind Mutter und/oder Kind nicht Mitglied im Verein, sind sie nicht versichert. Der Verein als Veranstalter und der Übungsleiter sind selbstverständlich gegen Haftpflichtansprüche (z. B. der Teilnehmer) abgesichert. In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für Teilnehmer an bestimmten Programmen. Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.

Ich bin Mitglied in mehreren Sportvereinen. Muss ich wegen der Sportversicherung bei allen Vereinen Beitrag zahlen?

Der Vereinsbeitrag wird in erster Linie für die Vereinsleistungen erbracht. Allerdings ist der geringe jährliche Beitrag für die Sportversicherung im jeweiligen Vereinsbeitrag enthalten. Das betrifft allerdings auch andere Beiträge, welche die Vereine an übergeordnete Organisationen abführen müssen.

Ich bin über meinen Verein als Tischtennisspieler erfasst. Bin ich auch versichert, wenn ich an anderen Sportangeboten meines Vereins teilnehme?

Selbstverständlich sind Sie bei allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins auch selbst versichert. Eine Fokussierung auf eine bestimmte Sportart findet in der Sportversicherung nicht statt.

Wenn etwas passiert, spricht man von einem "Unfall". Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal aber die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied?

Der Begriff "Unfall" ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.

Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler versichert?

Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen.

Was passiert, wenn vergessen wird, eine Unfallmeldung gleich abzugeben. Verfällt der Anspruch des Verletzten dann sofort?

Nein, auch wenn grundsätzlich gilt, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemeldet werden. Das muss natürlich innerhalb vernünftiger Fristen erfolgen. Liegen zwischen dem Unfall und der Meldung mehrere Monate, wird die Schadenbearbeitung schon schwierig. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann vernünftigerweise nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden.

Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?

Für den normalen Vereinsbetrieb ist die Sportversicherung eine sehr gute Absicherung für Verein, Mitarbeiter und Mitglied. Allerdings kann die Sportversicherung pauschal nur den Versicherungsbedarf abdecken. Den Individualbedarf muss jeder für sich feststellen und absichern. Dazu gehören Gebäude- und Inhaltsversicherungen, Elektronikversicherungen (wenn EDV im größeren Umfang vorhanden), Betriebsversicherungen für vereinseigene Gesellschaften (GmbH z.B. für Vermarktung des Vereins). Ähnliches gilt auch für die handelnden Personen. Individueller Versicherungsbedarf, weil die Versicherungssummen der Sportversicherung nicht der persönlichen Absicherung entsprechen, muss über Zusatzversicherungen gedeckt werden. Allerdings sollte man beachten, dass dieser Individualbedarf ja nicht nur für die Betätigung im Verein gilt, sondern für den ganzen Tag, beruflich oder privat. Die Mitarbeiter Ihres Versicherungsbüros erteilen gern weitere Auskunft.

Was mache ich, wenn ich Fragen zur Sportversicherung habe oder wenn mir nicht klar ist, ob ich für eine bestimmte Veranstaltung, ein bestimmtes Risiko einen besonderen Versicherungsschutz benötige?

Grundregel, die für alles gilt, was mit Sportversicherung oder Versicherung zu tun hat: Fragen Sie zuerst Ihr Versicherungsbüro. Dort wird man Sie über die Sportversicherung und ggf. notwendige Zusatzversicherungen gern beraten und Ihnen weiterhelfen.

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Fragen zur Unfallversicherung

Muss jeder Unfall gemeldet werden?

Sie sollten vorsichtshalber jeden Unfall auf den vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro melden. Entscheiden Sie bitte nicht selbst, ob für diesen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann oder nicht – dafür ist das Versicherungsbüro für Sie da.

Muss ein Sportler seine Sporttauglichkeit durch eine medizinische Untersuchung nachweisen?

Für die Sportversicherung ist das nicht erforderlich. Aus gesundheitlichen Gründen ist es aber empfehlenswert, eine sportmedizinische Untersuchung durchzuführen.

Warum werden Invaliditätsschäden unter einem bestimmten Invaliditätsgrad nicht entschädigt?

Die Sportunfallversicherung hat das Ziel, vor allem bei schweren und schwersten Schadenfällen eine wirksame Hilfe zu bieten. Deshalb sind in den meisten LSB/LSV schon vor langer Zeit die Höchstleistungen für Invaliditäten kräftig heraufgesetzt worden, während kleinere Schadenfälle bis zu einem bestimmten Prozentsatz nicht mehr entschädigt werden.

Wie errechnet sich eine Invaliditätsentschädigung?

Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen sehen für Dauerschäden an Gliedmaßen und Sinnesorganen (also Arme, Beine, Sehkraft usw.) feste prozentuale Invaliditätsgrade vor, die unabhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Verletzten zur Entschädigungsberechnung herangezogen werden. Erst dann, wenn andere Gesundheitsschäden zur Invalidität führen (z.B. bei Hirnverletzungen), wird der Invaliditätsgrad von Fachärzten unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte festgestellt.

Werden in der Unfallversicherung auch Kleidungsstücke ersetzt, die bei einem Unfall beschädigt worden sind?

Nein, die Unfallversicherung leistet bei Körperschäden, nicht bei Sachschäden.

Ich habe eine private Unfallversicherung. Zahlt diese auch bei einem Sportunfall? Werden die Leistungen der Sportversicherung gekürzt?

Die Unfallversicherung leistet bei Tod, Invalidität, Übergangsleistung oder Tagegeldern zusätzlich zu allen anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen. Die Leistungen können auch nicht mit Ersatzansprüchen gegen einen Unfallgegner verrechnet werden.

Ich habe eine private Unfallversicherung. Muss ich einen Sportunfall bei meiner privaten Versicherung und bei der Sportversicherung anmelden? Was passiert, wenn sich ein Dauerschaden (Invalidität) ergibt?

Sie müssen den Unfall auf jeden Fall bei allen Versicherern anmelden und jeden Versicherer über das Bestehen der anderen Versicherungen informieren. Auch einen Invaliditäts-Anspruch bei dem Verbleib körperlicher Schäden sollten Sie bei allen Gesellschaften anmelden. Danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles durch einen Versicherer, der die Führung übernimmt. Die anderen Gesellschaften schließen sich bei der Schadenregulierung dann in aller Regel den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Das erspart Ihnen nach Anmeldung des Schadens eine Menge Arbeit.

Kann eine Invaliditätsentschädigung auch als lebenslängliche Rente ausgezahlt werden?

Die Sportversicherung sieht in aller Regel Kapitalzahlung vor. Wenn anstelle des Kapitals eine Rente gewünscht wird, sollte das Kapital in eine Rentenversicherung (Lebensversicherung) eingezahlt und so verrentet werden.

Warum wird für eine kaputte Brille nur ein Zuschuss gezahlt?

Die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Gläser und der Zuschuss der Sportversicherung reichen für eine Brille in einfacher Ausführung aus. Wenn jemand bessere Gläser und ein besseres Gestell haben möchte, so muss er das selbst finanzieren, wie er das bei einem Brillenschaden außerhalb des Sports auch tun müsste. Die Sportversicherung ist – auch bei Brillenschäden – nur eine Beihilfe, keine Vollversicherung

Warum werden bei Zahnschäden nicht die vollen Restkosten übernommen?

Wer einen Zahnschaden außerhalb des Sports hat, muss den gesamten Selbstbehalt selber finanzieren. Der Sport sorgt über die Sportversicherung für eine Beihilfe, um den finanziellen Schaden zu lindern. Die Sportversicherung kann keine Vollversicherung und keine private Vorsorge ersetzen.

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Fragen zur Haftpflichtversicherung

Wieviele Betreuer müssen bei einem Ausflug mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden?

Das ist pauschal leider nicht zu beantworten und für den Versicherungsschutz auch nicht entscheidend. Die Anzahl hängt von der Größe der Gruppe und auch von der Altersklasse und den vorgesehenen Aktivitäten ab.

Können auch Übungsleiter ohne Lizenz das Training der Jugendlichen beaufsichtigen?

Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine Lizenz erforderlich. Es reicht aus, wenn die Aufsichtspersonen ausreichende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben.

Warum ist der Verein für die Sicherheit kommunaler Sportanlagen mit verantwortlich?

Solange der Verein eine Sportanlage nutzt, wird er von der Kommune wie deren Eigentümer behandelt. Das heißt, dass die Kommune ihre eigene Haftung kraft Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende Freistellung von der Haftung vom Verein verlangt. Entsprechende Freistellungserklärungen stellt das Versicherungsbüro auf Verlangen aus. Allerdings kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein abwälzen. So kann es in aller Regel z.B. nicht dem Verein angelastet werden, wenn während des Vereinstrainings ein vor der Halle stehender Baum umstürzt oder ein Sturm das Hallendach abdeckt und dadurch parkende Autos geschädigt werden. Als Faustregel gilt, dass der Verein nur die gesetzliche Haftpflicht in Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage übernehmen sollte und dass die Haftungsübernahme nicht für Schäden gelten kann, die außerhalb des Einflussbereiches des nutzenden Sportvereines sind. Wenn Sie Fragen zu Nutzungsverträgen haben, die Ihnen von der Kommune zur Unterschrift vorgelegt werden, können Sie sich über Ihr Versicherungsbüro an die ARAG Sportversicherung wenden. Die ARAG prüft, ob der vorliegende Nutzungsvertag ‚kompatibel’ mit dem bestehenden Schutz der Sportversicherung ist.

Was leistet die Sporthaftpflichtversicherung?

Die Sporthaftpflichtversicherung will den Versicherten (Verein, Übungsleiter, Mitglied) von Schadenersatzansprüchen freistellen. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz überhaupt einzustehen hat. Ist das nicht der Fall, lehnt die Sporthaftpflichtversicherung die Haftung des Versicherten in dessen Namen ab und führt notfalls auch einen Prozess, um den Versicherten von dem unrechtmäßigen Anspruch frei zu stellen. Arbeit und Kosten dafür nimmt die Sporthaftpflichtversicherung dem Versicherten ab. Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung für den Versicherten die Ersatzleistung.

Sind ehrenamtliche Helfer, Mitarbeiter auch über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert?

Möglicherweise ja. Dies hängt im konkreten Fall von den übernommenen Aufgaben ab. Besonders verantwortliche Tätigkeiten im Rahmen eines Amtes oder Ehrenamtes werden von der privaten Haftpflichtversicherung allerdings nicht erfaßt. Aber dafür ist ja die Sporthaftpflichtversicherung da.

Sind Schäden an fremden Sporthallen versichert?

Ja, Schäden an fremden Sportanlagen und deren Einrichtungen sind grundsätzlich versichert. Es muss allerdings feststehen, dass der Schaden tatsächlich während der Nutzung durch den Verein entstanden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der zuständige Übungsleiter vor Benutzung der Halle eine Begehung macht und bereits bestehende Schäden protokolliert. Das gleiche empfiehlt sich vor dem Verlassen der Anlage.

Kann ich einen Mitspieler, der mich gefoult hat, für meinen Schaden haftbar machen?

Gerade im Fußball gibt es hierzu bereits höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BGH hat entschieden, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Dieser Grundsatz gilt im übrigen für alle ‚Kontaktsportarten‘. Das heißt, dass ein Haftpflichtanspruch gegen einen Mitspieler nur bei einem vorsätzlichen, groben Foul Aussicht auf Erfolg hat. Dabei ist zu beachten, dass keine Haftpflichtversicherung vorsätzlich verursachte Schäden versichert.

Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher einer Veranstaltung zu Schaden kommen?

Wenn ein Besucher den Veranstalter für einen Schaden in die Pflicht nimmt, hat der Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung (immer vorausgesetzt, die Veranstaltung ist versichert). Ist der Besucher ein Mitglied eines Vereins im LSB-Bereich gewesen, so besteht zusätzlich Versicherungsschutz über die Sport-Unfallversicherung.

Der Verein hat einen ausreichend hohen Ballfangzaun erstellt. Warum wird der Schaden an einem parkenden Wagen nicht gezahlt, wenn ein Ball über den Ballfangzaun fliegt und das Fahrzeug beschädigt?

Wenn ein Verein einen ausreichend hohen Ballfangzaun errichtet hat, so hat er alles in seiner Macht stehende getan, um Schäden durch abirrende Bälle zu vermeiden. Stellt jemand sein Fahrzeug so nahe an den Sportplatz, dass ein echter Steilpass über den Zaun auf seinem Fahrzeug landet, braucht der Verein für diesen Schaden nicht zu haften. Die Sport-Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung des Schadens im Namen des Vereins ab.

Der Übungsleiter hat den Schlüssel der städtischen Turnhalle verloren. Ist der Schaden über die Sportversicherung gedeckt?

Die Kosten für neue Schlüssel oder eine notwendige Änderung der Schließanlage wird von der Sport-Haftpflichtversicherung übernommen – allerdings ist die versicherte Summe relativ gering und wird niemals für den Ersatz einer Generalschließanlage ausreichen. Tipp: Achten Sie darauf, dass Sie niemals Generalschlüssel, sondern nur Bereichsschlüssel bekommen.

Gilt die Haftpflichtversicherung auch für die Vereinsmitglieder?

Selbstverständlich sind auch die Vereinsmitglieder über die Sport-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Ist der Vereinsvorstand versichert, wenn er eine Fehlentscheidung trifft?

Erleidet durch eine Fehlentscheidung ein Dritter – also nicht der eigene Verein – einen Personen- oder Sachschaden, so tritt die Sport-Haftpflichtversicherung ein. Das gleiche gilt für reine Vermögensschäden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Vermögensschaden des eigenen Vereins abgesichert, wenn auch nur mit relativ geringen Versicherungssummen. Bei konkreten Schadenbeispielen sollten Sie sich mit Ihrem Versicherungsbüro oder der ARAG Sportversicherung direkt in Verbindung.

Ist über die Sportversicherung auch der Verlust von Schlüsseln eigener Sportanlagen versichert?

Nein, hier handelt es sich um einen ‚Eigenschaden’ des Vereins.

Warum meldet sich die Krankenkasse eines verletzten Spielers beim Verein und will den Namen des Gegenspielers wissen? Müssen wir als Verein den Gegenspieler der Krankenkasse namentlich benennen?

Die Sozialversicherungsträger versuchen in solchen Fällen, ihre Aufwendungen beim Schadenverursacher auf dem Regresswege zurückzuholen. Zeigen Sie den Schadenfall vorsorglich dem Versicherungsbüro an, damit geprüft werden kann, ob Versicherungsschutz besteht. Sie sind als Verein verpflichtet, Namen und Anschriften des Gegenspielers bekannt zu geben. Verweisen Sie die Krankenkasse bitte gleichzeitig an das Versicherungsbüro.

Warum muss ich dem Sportversicherer meine eigene Privathaftpflicht-Versicherung nennen, wenn ich doch über die Sportversicherung versichert bin?

In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die Sport-Haftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat.

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Fragen zur Kfz-Zusatzversicherung

Beinhaltet die Kfz-Zusatzversicherung auch eine Insassen-Unfallversicherung?

Nein. Unfallversicherungsschutz besteht für die beförderten Vereinsmitglieder aber über die Sportunfallversicherung, wenn die Fahrt zu einer versicherten Veranstaltung (oder zurück) ging.

Was ist eine Besorgungsfahrt?

Die über die Kfz-Zusatzversicherung versicherten Fahrtenbereiche sind genau beschrieben und abgegrenzt. Fahrten, die nicht darunter fallen, werden als ‚Besorgungsfahrten’ bezeichnet.

Warum ist in der Kfz-Zusatzversicherung die Fahrt des Übungsleiters zum Training versichert, die des Kassierers zur Bank nicht?

Die Kfz-Zusatzversicherung stellt in erster Linie ab auf die sogenannten „Kernbereiche“ des Sports. Nicht alle Fahrten, auch wenn sie zum üblichen Aufgabenbereich einer versicherten Person gehören, können im Interesse einer Finanzierbarkeit der Versicherungsbeiträge in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Die Vertragspartner haben deshalb den Bereich der ‚Besorgungsfahrten‘ vom Versicherungsschutz ausgeklammert

Sind Fahrten zum Training von Spielgemeinschaften über die Kfz-Zusatzversicherung gedeckt?

Diese Fahrten sind mitversichert, wenn der ‚Heimat-Verein‘ eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Sinnvoll ist es also, wenn alle Vereine einer Spielgemeinschaft die Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

Warum sind nicht alle Fahrten in der Kfz-Zusatzversicherung versichert?

Es muss eine Abwägung zwischen dem gewünschten Versicherungsumfang und einer bezahlbaren Prämie stattfinden. Die Absicherung generell aller Fahrten über die Kfz-Zusatzversicherung wäre nur theoretisch machbar. In der Praxis könnte wohl kein Verein die erforderliche Prämie bezahlen. Dazu muss berücksichtigt werden, dass die Kfz-Zusatzversicherung für alle Fahrzeuge gilt, die innerhalb der versicherten Fahrtenbereiche für den Verein unterwegs sind. Bei größeren Vereinen kommen da schnell einige Dutzend Fahrzeuge zusammen, die am Wochenende zu Training und Veranstaltungen fahren.  

Kann der Vereine die Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung abschließen?

Nein, eine Kfz-Zusatzversicherung ohne Selbstbeteiligung erfordert einen Beitrag, den kein Verein bezahlen würde. Zum Vergleich: Eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung wird von den Kraftfahrzeug-Versicherern aus dem gleichen Grund bereits seit vielen Jahren nicht mehr angeboten.

Welcher Schaden wird in der Kfz-Zusatzversicherung ersetzt: der am eigenen oder am fremden Fahrzeug?

Es wird der Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, der durch eigenes Verschulden entstanden ist.

Wem melde ich den Schaden an einem fremden Fahrzeug?

Der Schaden an einem fremden Fahrzeug ist der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden.

Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Muss bei einem Kfz-Schaden die eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen werden?

Bei den neueren Kfz-Zusatzversicherungen gilt ein Wahlrecht: Wenn jemand seine eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nimmt, so ersetzt die Kfz-Zusatzversicherung die dort zu zahlende Selbstbeteiligung als Ersatz für den verlorenen Schadenfreiheitsrabatt. Er bekommt den Schaden damit ohne jede Selbstbeteiligung erstattet. Alternativ kann er den Schaden über die bestehende Kfz-Zusatzversicherung des Vereins abwickeln, muss dann aber die dort vereinbarte Selbstbeteiligung tragen.

Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Werden Mietwagenkosten während der Reparatur meines Fahrzeuges ersetzt?

Es werden keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstattet. Bei der neueren Kfz-Zusatzversicherung werden allerdings die Kosten bis zu € 125 erstattet, die für die Weiterbeförderung der Insassen nach dem Unfall nach Hause oder zur Veranstaltung entstehen (öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi).

Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Wie hoch ist die Höchstleistung im Schadenfall?

Es gibt keine feste Versicherungssumme. Die Höchstleistung ist durch den Wert des beschädigten Fahrzeuges (abzüglich des Restwertes) gegeben.

Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Müssen auch die passiven Mitglieder für die Beitragsberechnung aufgegeben werden?

Für die Beitragsberechnung müssen alle Mitglieder, also auch die passiven Mitglieder, angegeben werden.

Kann die Kfz-Zusatzversicherung nur zum Jahresbeginn oder auch im laufenden Jahr abgeschlossen werden?

Die Kfz-Zusatzversicherung kann zu jedem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Sie gilt ab Versicherungsbeginn für ein Jahr und verlängert sich anschließend jährlich, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Der Verein hat eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen. Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Übungsleiter, Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren?

Ja, in der neueren Kfz-Zusatzversicherung müssen die Fahrzeugeigentümer/Fahrer auch nicht selbst Vereinsmitglied.

Fragen zur Vertrauensschaden- und Reiseversicherung

Wir machen einen Ausflug mit der 2. Mannschaft in das Ausland. Brauchen wir hierfür separaten Versicherungsschutz?

Wenn Ihr Verein solche Reisen selbst organisiert (Beförderung und/oder Übernachtung mit Verpflegung) und er dies öfter im Jahr macht, kann für den Verein u. U. die gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter notwendig werden. Notwendig kann u. U. eine Auslandsreise-Heilkostenversicherung, ggf. noch die Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung sein. Das Versicherungsbüro berät Sie gern und hält für Sie ein Versicherungs-Heftchen bereit, das Sie über die verschiedenen Reiseversicherungen informiert und mit dem Sie notwendige Reiseversicherungen sofort abschließen können. Wichtig ist die zusätzliche Reisversicherung in jedem Fall für teilnehmende Nichtmitglieder, die über die Sportversicherung in keinem Fall versichert sind.

Die Handgeld-Kassette des Vereins wurde bei einem Einbruch in das Vereinsheim gestohlen. Ist das über die Sportversicherung abgedeckt?

Streng genommen: Nein. Aber solche Fälle werden großzügig ausgelegt und in aller Regel bezahlt.

Was ist in der Vertrauensschadenversicherung unter dem Begriff "Vermögen" zu verstehen?

Unter ‚Vermögen’ im Sinne der Vertrauensschadenversicherung versteht man Geld oder Geldwerte (Wertpapiere, Briefmarken).

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